Besteuerung von Grenzgängern aus Italien und den weiteren Nachbarländern
Die Schweiz und Italien haben ein Protokoll unterzeichnet, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Somit können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen, ohne in der Schweiz steuerpflichtig zu sein.