Wofür wird ein Ursprungszeugnis benötigt?
Ursprungszeugnisse basieren auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.
Ursprungszeugnisse dienen zum Nachweis des Ursprungs sowie des Wertes einer Ware. Sie können weitere Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Ware erforderlich sind. Waren haben Schweizer Ursprung, wenn sie in der Schweiz vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurden. Der ausländische Ursprung darf nur auf Grundlage eines nachprüfbaren Ursprungsnachweises beglaubigt werden.
Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, beispielsweise zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als Dokument bei Akkreditivgeschäften. Hingegen wird durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt. In einigen, vorwiegend arabischen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge usw.