Zulassungserleichterung für Drittstaatangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss
Die Motion 17.3067 Dobler («Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können») zeigt auf, dass die in der Schweiz ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss trotz Fachkräftemangel nicht direkt angestellt werden können. Die Motion beauftragt den Bundesrat die Voraussetzungen zu schaffen, damit Absolventinnen und Absolventen mit Schweizer Hochschulabschlüssen aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dieses Ziel soll durch eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erreicht werden. Mit der in Vernehmlassung befindlichen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) soll die Motion Dobler umgesetzt werden.
Der Fachkräftemangel in der Schweiz - und insbesondere auch in Graubünden - ist aktuell eine zentrale Herausforderung und das Problem wird sich künftig noch verschärfen. Aus diesem Grund ist es notwendig, das an Schweizer Hochschulen vorhandene Potential zu nutzen. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken unterstützt die HKGR - gemeinsam mit ihren beiden Dachverbänden economiesuisse und Schweizerischer Arbeitgeberverband - eine Erleichterung der Zulassungsvoraussetzungen von ausländischen Absolvent:innen. Als gesuchte Fachkräfte sollen aber auch die Absolvent:innen von eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen der höheren Fachschulen (Diplom HF) unter die Auslegung von Art. 30 Abs. 1 lit. m AIG fallen.
Zur Vernehmlassungsantwort von economiesuisse
Zur Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands