Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes
Gemeinsam mit den weiteren Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) nimmt die HKGR Stellung zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG). Mit dieser Teilrevision sollen in Umsetzung von Bundesrecht insbesondere die Zulassung und die Aufsicht von Leistungserbringern zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Beschränkung der im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte neu geregelt werden.
Bei der vorliegenden Teilrevision des KPVG handelt es sich insbesondere um den Vollzug der am 19. Juni 2020 durch das Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Bei einem solchen Vollzug von Bundesrecht ist insbesondere auf eine möglichst unbürokratische und nach Möglichkeit kostenneutrale Umsetzung für die beteiligten Organisationen und Unternehmen zu achten. Zudem sind bei der künftigen Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich die betroffenen Kreise zwingend anzuhören und in die Festlegung miteinzubeziehen.