Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über Hochschulen und Forschung
Gemeinsam mit den weiteren Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden nimmt die HKGR Stellung zur vorgesehenen Teilrevision des kantonalen Gesetzes über Hochschulen und Forschung (GHF). Für die DWGR ist von zentraler Bedeutung, dass die Studiengänge an den mit Beiträgen des Kantons finanzierten Hochschulen im Interesse der Bündner Volkswirtschaft sind. Das GHF soll dabei einerseits den Hochschulen die Möglichkeit zur unternehmerischen Weiterentwicklung geben. Andererseits soll der Grosse Rat und die Regierung die Entwicklung der Hochschulen und ihrer Tätigkeiten mittels den zur Verfügung stehenden rechtlichen Grundlagen, den Leistungsaufträgen und den Globalbudgets steuern können.
Mit der deutlichen Zustimmung zum Bau eines Fachhochschulzentrums Graubünden im Frühling dieses Jahres haben die Stimmberechtigten ein klares Zeichen für zukunftsgerichtete Hochschulen in Graubünden gegeben. Mit der vorliegenden Teilrevision des GHF sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Bündner Hochschulen auf nationaler Ebene weiter gefördert und gestärkt werden. Dabei sollen u.a. die Entscheidungsbefugnisse bezüglich Portfolioentwicklung von der Regierung an den Hochschulrat übertragen werden. Die Führung der Hochschulen durch die Regierung soll mittels Leistungsauftrag und Globalbudget vonstattengehen.
Die DWGR sind im Grundsatz mit der vorgesehenen Kompetenzverteilung einverstanden. Allerdings geht die Terminologie in Art. 10 Abs. 1 GHF noch auf das HTW-Gesetz von 2004 zurück und die Begriffe «technisch und ökonomisch» sind unklar. Seit 2015 ist u.a. für die Festlegung zur Berechnung von interkantonalen Ausgleichszahlungen im Hochschulwesen die Nomenklatur des schweizerischen Hochschulinformationssystems (SHIS) massgeblich. Entsprechend ist für die DWGR entweder eine Zuweisung der Fachbereiche gemäss der offiziellen Nomenklatur im GHF zu prüfen oder es ist zumindest in der Botschaft zur Teilrevision des GHF die Interpretation bzw. das zeitgemässe Verständnis der Begriffe «technisch und ökonomisch» festzustellen.
Ausserdem fordern die DWGR, dass die kantonale Forschungs- und Hochschulstrategie als zentrales Steuerungsinstrument regelmässig (z.B. alle acht Jahre) dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die vorgesehene Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und höheren Fachschulen wird durch die DWGR ausdrücklich begrüsst.