Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über die Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Beim Bund läuft derzeit ein Vernehmlassungsverfahren zur obigen Vorlage. Wir gestatten uns, Ihnen dazu eine aufgrund der Äusserung der in unserem Kanton tätigen Bündner Fleischfabrikaten VBF verfasste Stellungnahme zukommen zu lasen mit der Bitte, deren Anliegen in die Vernehmlassung von economiesuisse zuhanden des EJPD aufzunehmen.
Mit der Genfer Akte wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht nur Ursprungsbezeichnungen, sondern auch geographische Angaben schützen zu lassen. Der Schutz geht zudem weiter als jener gemäss dem Haager- und dem Madrider-Abkommen und entspricht demjenigen der Schweiz für registrierte Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben. Das TRIPS-Abkommen der WTO schliesslich erlaubt blass die Eintragung der Bezeichnungen von Weinen und Spirituosen, nicht aber von anderen landwirtschaftlichen Produkten. Mithin besteht ein Handlungsbedarf für die Schweiz, zumal auch die EU beabsichtigt, dem Lissabonner Abkommen beizutreten und die Genfer Akte umzusetzen.
Die Bezeichnung Bündnerfleisch ist in der Schweiz bereits seit 20 Jahren als geographische Angabe registriert. Mit den bilateralen Abkommen ist dieser Schutz auch auf das Gebiet der EU-Staaten ausgeweitet worden, was wir sehr begrüssen. Trotzdem erachten wir die Schaffung der Möglichkeit eines wirksamen Schutzes dieser Bezeichnung in weiteren Staaten als sehr wünschenswert. Wir ersuchen daher economiesuisse die vorgesehene Genehmigung und Umsetzung der Genfer Akte mit Nachdruck zu unterstützen.