Vernehmlassung zum Erlass eines kantonalen Gesetzes über die Höhere Berufsbildung
Die HKGR nimmt gemeinsam mit den weiteren Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden zum neu vorgesehenen kantonalen Gesetz über die Höhere Berufsbildung (GHB) Stellung. Das Potenzial und die wirtschaftliche Bedeutung der Höheren Berufsbildung ist gross und dürfte insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels künftig noch zunehmen. Die Schaffung des GHB wird entsprechend ausdrücklich begrüsst, wobei eine deutliche Erhöhung der vorgesehenen finanziellen Mittel für die Umsetzung des GHB gefordert wird.
Die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR; bestehend aus Bündner Gewerbeverband, Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden sowie HotellerieSuisse Graubünden) vertreten zusammen mehr als 7000 Unternehmen in Graubünden aus den verschiedensten Branchen. Entsprechend ihren Statuten sind die drei in den DWGR zusammengeschlossenen Verbände einer wettbewerbsfähigen und marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaft verpflichtet. Sie setzen sich unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen für eine grundsätzlich wettbewerbsgesteuerte Marktwirtschaft mit möglichst geringen Einschränkungen, für gute Rahmenbedingungen sowie für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Graubünden ein.
Die DWGR begrüssen ausdrücklich, dass die Bündner Regierung die kantonalen Bestimmungen zur Höheren Berufsbildung in einem eigenen Gesetz regeln möchte. Die wirtschaftliche Bedeutung der Höheren Berufsbildung wird dadurch in angemessener Art und Weise zum Ausdruck gebracht und es kann damit auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Höheren Berufsbildung eingegangen werden. Denn diese geniesst in nahezu allen Branchen und Unternehmen in Graubünden ein hohes Ansehen. Aufgrund des Fachkräftemangels sowie weiterer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen dürfte die Höhere Berufsbildung künftig sogar an Bedeutung gewinnen. Ausserdem unterstreichen die DWGR die Bedeutung, dass möglichst viele Angebote der Höheren Berufsbildung in Graubünden besucht werden können.
Die DWGR weisen aber auch auf die ungleiche Finanzierung in der Höheren Bildung hin. Trotz der Einführung der Subjektfinanzierung in Teilen der Höheren Berufsbildung durch den Bund (Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen) und der Verabschiedung der Vereinbarung über die interkantonale Finanzierung der Höheren Fachschulen (HFSV) durch sämtliche Kantone, besteht zwischen den Bildungsstufen Tertiär A und Tertiär B noch immer ein beachtlicher Unterschied in der Finanzierung von Bildungsgängen. Aus Sicht der DWGR ist grundsätzlich eine gleichwertige Finanzierung der Bildungsgänge bei Tertiär A und Tertiär B anzustreben. So sollte ein Semester FH-Bachelor-Studium für Studierende etwa gleich viel kosten wie ein HF-Studium. Das neue Gesetz soll somit zu einer deutlichen Annäherung der Finanzierung in der höheren Bildung bei Tertiär A und Tertiär B führen, wobei eine Erhöhung im Bereich Tertiär B und keine Reduktion im Bereich Tertiär A vorgenommen werden soll. Entsprechend ist in der Finanzplanung eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für die Umsetzung des GHB vorzusehen.