Teilrevision der kantonalen Defizitverordnung (Klassengrösse der Berufsfachschulen)
Die HKGR nimmt gemeinsam mit den weiteren Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) Stellung zur Teilrevision der kantonalen Defizitverordnung betreffend die Klassengrössen an den Bündner Berufsfachschulen und unterstützt grundsätzlich deren Stossrichtung. Für die Bündner Volkswirtschaft sowie für den Arbeits- und Wohnstandort Graubünden ist eine starke dezentrale Berufsbildung aber von grösster Bedeutung. Entsprechend vertreten die DWGR die Haltung, dass möglichst viele Berufe in der beruflichen Grundbildung im Kanton beschult werden und finanzielle Argumente nicht im Vordergrund stehen sollen.
Die DWGR beurteilen die konkretisierenden Bestimmungen betreffend Klassengrössen als zielführend und unterstützen die Stossrichtung der Revision der Defizitverordnung. Die DWGR vertreten die Haltung, dass möglichst viele Berufe in der beruflichen Grundbildung im Kanton beschult werden sollen, sofern es die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und die Berufsschulen als pädagogisch sinnvoll erachten. Es ist schwierig, einmal ausserhalb des Kantons beschulte berufliche Grundbildungen nach Graubünden «zurückzuholen». Ebenso ist es zentral, neue Grundbildungen mit Potenzial frühzeitig in Graubünden zu beschulen. Die EBA-Grundbildung ist zudem auch für die Arbeitsmarktintegration von Migranten von zentraler Bedeutung. Die Migrationszahlen sind erfahrungsgemäss von grossen Schwankungen geprägt. Entsprechend müssen die Bestimmungen für die EBA-Grundbildung möglichst flexibel ausgestaltet sein. Für die Bündner Volkswirtschaft sowie für den Arbeits- und Wohnstandort Graubünden ist eine starke dezentrale Berufsbildung von grösster Bedeutung. Bei der innerkantonalen und innerregionalen Beschulung der Grundbildung dürfen deshalb finanzielle Argumente nicht im Vordergrund stehen.