Runder Tisch - Wirtschafspolitische Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Sehr geehrter Herr Regierungsrat 
Sehr geehrte Damen und Herren 

Besten Dank für die Gelegenheit uns an einem Runden Tisch zu den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu äussern. Wir wissen diesen Austausch sehr zu schätzen. Zur Vorbereitung der Aussprache haben sechs von Ihnen eingeladene Arbeitgeberverbände (Bündner Gewerbeverband, Handelskammer und Arbeitgeberverband, HotellerieSuisse Graubünden, GastroGraubünden, Graubündnerischer Baumeisterverband, Bergbahnen Graubünden) einen Austausch vorgenommen, um koordiniert mit Ihnen die Sachlage zu erörtern. Die Verbände repräsentieren rund 8000 Mitglieder im ganzen Kanton. Alle stehen seit Beginn der aktuellen Situation in regem Austausch mit ihren Mitgliedern. 

1. Verständnis und Akzeptanz für getroffene Massnahmen 

Bundesrat und Regierung des Kanton Graubünden haben gesundheitspolizeiliche Massnahmen eingeleitet, die vor allem die Risikogruppen schützen und das gesamte Gesundheitssystem aufrechterhalten sollen. Die dazu notwendigen Eingriffe sind für einzelne Branchen brutal, die Ungewissheit riesig und die finanziellen Verluste sehr gross. Viele - vor allem kleinere und Kleinstunternehmen - befürchten, vor dem Konkurs zu stehen. Trotz dieser Situation sind Verständnis und Akzeptanz für die getroffenen Massnahmen in hohem Masse vorhanden. Störend sind Wettbewerbsverzerrungen aller Art, primär aber im Detailhandel. Grossverteiler können offen-bleiben und Artikel anbieten, während dem kleinen Detailhändler vor Ort (Papeterie, Blumen, Gartenartikel etc.) explizit Gleiches verboten ist. Das ist inakzeptabel. Hier sind Bund, Kanton und Gemeinden gefordert, praktisch umsetzbare Lösungen anzubieten und diese auch durchzusetzen. 

2. Situation in Graubünden 

Graubündens Wirtschaft ist – auf den ganzen Kanton bezogen - geprägt von kleingewerblichen Strukturen. Diese Struktur hat uns in vergangenen konjunkturbedingten Krisen stets geholfen. Die Ausschläge nach unten und oben waren nie derart gravierend wie in den grossen Agglomerationen. In diesem Fall wird es anders sein. Bedingt durch unsere in den Regionen vom Tourismus dominierte Wirtschaftsstruktur, kommt der Kanton teilweise zum Erliegen. Das mit den übrigen Massnahmen einhergehende Arbeitsverbot, das ohne jegliche Vorankündigung erfolgte, führt zu immensen Ausfällen. Bei vielen Unternehmen schwächt sich die Ertragslage markant ab, die Eigenkapitaldecke wird dünner und dünner. So dünn, dass die Löhne ohne Unterstützung des Staates nicht mehr bezahlt werden können und der Fortbestand mangels hinreichender Liquidität in Frage gestellt ist. Bei grösseren – vor allem im Export tätigen - Unternehmen und solchen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind und von den tatsächlichen o-der faktischen behördlichen Schliessungen nicht oder noch nicht betroffen sind, ist die Situation besser. Aber leider kann im Vergleich zur übrigen Schweiz nicht gesagt werden, dass bei uns noch 80 Prozent der Wirtschaft funktioniert. Mit Sicherheit am gravierendsten sind die Auswirkungen im Tourismus. Am Beispiel der Bergbahnen, deren Verband über sehr gutes Zahlenmaterial verfügt, kann das Desaster – anders kann die Lage nicht beschrieben werden – im Tourismuskanton Graubünden aufgezeigt werden. 

  • Von der per 14.März angeordneten Schliessung sind 4300 Mitarbeiter (1100 Jahresangestellte, 3200 Saisonniers), 392 Transportanlagen, 143 Gastronomiebetriebe und 60 Beherbergungsbetriebe betroffen. 
  • Der Shutdown verursacht einen Verlust beim Verkehrsertrag von (konservativ geschätzt) rund 32 Millionen Franken. 
  • Hinzu kommen Verluste bei den Nebenbetrieben (Gastronomie, Beherbergung, Shops etc.). 
  • Gemessen am 10-Jahresdurchschnitt verzeichnen die Bergbahnen rund 1,33 Millionen weniger Gäste. 
  • Der Verlust an der touristischen Nachfrage kann nachweislich auf mindestens 150 Millionen Franken beziffert werden. 
  • Durch die behördlich festgelegte Schliessung fallen den Bergbahnen in Graubünden rund 21 Prozent der Winterumsätze weg. 
  • Man kann es auch anders ausdrücken: Eine Faustregel besagt, dass in einem guten Winter (den wir zweifellos hatten) bis und mit Anfang März die gesamten Sachaufwendungen und die Kosten für Personal, Amortisationen, Kapital, Steuern und Unterhaltsarbeiten und Querfinanzierung des Sommerbetriebes erwirtschaftet werden und erst ab dann freiwerdende Mittel generiert werden können. 

 

Der Shutdown wird zweifellos nicht nur die schon wenig auf Rosen gebetteten Bergbahnen massiv in existentielle Nöte bringen sondern alle anderen touristischen und teilweise die vor- und nachgelagerten Betriebe auch. Dies zeigt auch ein Blick auf die Situation der Hotellerie in Graubünden. 

  • Gemäss einer aktuellen Umfrage von HotellerieSuisse werden sich die Umsätze im März schweizweit um ca. 70 Prozent reduzieren. In der klassischen Ferienhotellerie, wie es Graubünden ist, werden die Ausfälle noch höher ausfallen. Die April-Umsätze werden zu 100 Prozent ausfallen. 
  • Eine Umfrage von HotellerieSuisse Graubünden hat ergeben, dass ca. 25 von 800 Hotels mit einem Angebot maximal 2 Prozent, gemessen an den Gesamtkapazitäten von Graubünden (meist sehr kleine Betriebe), noch geöffnet sind. 
  • Schätzungen gehen davon aus, dass fast 10’000 Arbeitsplätze der Hotellerie aktuell nicht mehr besetzt sind. Hinzu kommen 4'300 Arbeitsplätze für reine Restaurationsbetriebe. 
  • Auch wenn die Hotels aufgrund der behördlichen Massnahmen offenbleiben dürfen, sind sie aufgrund der direkten Massnahmen (Einschränkungen im Restaurationsbetrieb, kein Wellness und Hallenbad etc.) und aufgrund der indirekten Massnahmen (u. a. Bergbahnen und Geschäfte im Ort geschlossen) faktisch ebenfalls behördlich geschlossen. 
  • Viele Hoteliers sehen die „behördliche Öffnung“ als Bestrafung dafür, dass die Infrastruktur für den Ernstfall funktionstüchtig requiriert werden soll. Die Konklusion aus dieser für die Hotellerie sehr schwierigen Situation muss sein, dass die Branche bezüglich sämtlichen Unterstützungsprogrammen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene anderen Branchen, die behördlich geschlossen wurden, gleichzustellen und nicht von Hilfsprogrammen (z.B. Kurzarbeit und EO Entschädigungen für Selbständigerwerbende) ausgeschlossen wird. 

 

Und letztlich nicht anders ist die Situation im von den Behörden abgeriegelten Detailhandel. Als Beispiel darf die gesamte Grüne Branche gelten. Die Eigenproduktionen sind zum Verkauf bereit und dürfen in der Hauptsaison der Produzenten nicht verkauft werden, eingekaufte und selbst produzierte Ware muss kompostiert werden. Und noch viel stossender ist der Umstand, dass unsere Grossverteiler grosse Lagerbestände im Ausland an den Blumenbörsen aufkaufen und in der ganzen Schweiz verkaufen. Es wäre, als ob die ganz grossen Bergbahnen noch fahren und die kleinen einstellen müssten. 

Die Folgen sind für alle von der Pandemie betroffenen Unternehmen die gleichen bzw. ähnliche. Die Löhne können nicht mehr bezahlt werden und allerspätestens im Sommer wird den Unternehmen die benötigte Liquidität fehlen. Bei den kleineren und weniger gut kapitalisierten Unternehmen wird diese Konstellation schon früher eintreten. 

3. Massnahmen des Bundes 

Unbestritten hat der Bundesrat mit seinem Entscheid vom 20. März 2020 die Problematik nicht nur erkannt, sondern auch die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Wie die Lage in Graubünden zeigt, liegen die beiden Hauptprobleme, die es kurzfristig zu bewältigen gilt, in der Lohnfortzahlungspflicht und der fehlenden Liquidität. Können die Löhne nicht ausbezahlt werden, weil schlichtweg die finanziellen Ressourcen bei den Arbeitgebern nicht vorhanden sind, fällt das Land in eine Depression. Und fehlt der Wirtschaft die Liquidität, führt dies zu einer Kettenreaktion, die vordergründig nicht betroffene Unternehmen zeitverzögert genau gleich erfassen wird. Die getroffenen Massnahmen sind deshalb richtig und in einer Lage wie der jetzigen unerlässlich. Mit den Instrumenten der grosszügigen Ausdehnung der Kurzarbeit auf Selbständigerwerbende, Saisonniers, Lernende etc. und der Soforthilfe mit vom Bund garantierten Überbrückungskrediten kann eine wesentliche Entlastung für die in Schieflage geratenen Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform realisiert werden. Aber auch die weiteren Massnahmen, wie der Zahlungsaufschub bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die Stundung der Bundesteuern, der Mehrwertsteuer und der Zollabgaben bis 31.12.2020, die gemäss Finanzchef Bundesrat Ueli Maurer «eher kosmetischer Natur» sind, helfen den Unternehmungen die schwierige Lage zu meistern. Allerdings genügt dies alles nicht. Auch der Kanton bzw. in Einzelfällen die Gemeinden (bzw. Stadt Chur) müssen ihren Beitrag leisten, um so gut als möglich aus der beklemmenden Situation herauszufinden. 

4. Massnahmen des Kantons Graubünden 

Es sind momentan viele Solidaritätsprogramme, Selbsthilfeaufrufe und ähnliches im Umlauf. Einiges ist gut gemeint, anderes mit Fragezeichen zu versehen. In Zeiten der Krise ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln sowie gemeinsam, gezielt und effektiv aufzutreten. Die Regierung hat zu Recht vor dem Ergreifen eigener Massnahmen den Entscheid des Bundesrates zu den wirtschaftspolitischen Unterstützungsmassnahmen abgewartet, um Doppelspurigkeiten zu verhindern. Die Hilfe, die der Kanton zweifellos ergreifen muss und die auch von der Wirtschaft erhofft wird, muss die geschickt eingeführten Bundesmassnahmen nicht kopieren sondern ergänzen. Dabei wird die Regierung nicht darum herumkommen, Notrecht zu erlassen. Die Wirtschaftsverbände werden die Regierung diesbezüglich unterstützen. Corona darf auf der anderen Seite nicht zum Selbstbedienungsladen werden und auch jene unterstützen, die auch ohne die Virussituation in grossen Schwierigkeiten wären. Das Massnahmenpaket muss dafür sorgen, dass kurzfristig die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommt und mittel- und langfristig der volkswirtschaftliche Schaden minimiert wird. Genauso wichtig, wie die kurzfristigen Massnahmen, ist ein Plan für die Phase nach der Pandemie. Und dort könnte es durchaus verheerend sein, sich ausschliesslich auf die Massnahmen im Regierungsprogramm zu verlassen. Corona kann je nach Dauer tiefgreifende Umwälzungen in Graubünden zur Folge haben – nicht nur, aber auch in der Wirtschaft. 

4.1. In Eigenverantwortung zu realisieren 

a. Kurzfristige Massnahmen 

Das plötzliche Wegbrechen von Aufträgen kann Selbständigerwerbende in unmittelbare Bedrängnis bringen. Sie benötigen sofort unbürokratische Hilfe. Oftmals verfügen sie, wie er-wähnt, nur über ein geringes Kapitalpolster und es droht rasch der Fall in die Sozialhilfe. Zwar hat der Bund mit der Taggeldentschädigung für Selbständigerwerbende analog der EO eine willkommene Unterstützungsmassnahme eingeführt. Diese wird aber nicht ausreichen und auch das System der Überbrückungskredite dürfte in vielen Fällen nicht greifen, da mit der 10-Prozent-Umsatzgrenze nicht wenige Selbständigerwerbende zwischen Stuhl und Bank fallen werden. Um die Vernichtung der für Graubünden so wichtigen Berufskategorie der Selbstständiger-werbenden zu verhindern, ist ein Instrument vorzusehen, mit dem wirksam in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen geholfen werden kann. Ziel muss es sein, unbürokratisch und schnell Unterstützung leisten zu können. Zur Umsetzung dieser Nothilfe kann auch auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden (möglicherweise auch der Banken) zurückgegriffen werden, welche die lokalen Verhältnisse kennen und eine Abstimmung mit den weiteren sozialen Sicherungssystemen gewährleisten 

Obwohl mit den Massnahmen des Bundes und den von uns beantragten Massnahmen im Kanton der Wirtschaft sehr bedeutende und wichtige Entlastungen bereitgestellt werden, wird es nicht wenige Einzelfälle geben, in denen diese Hilfe nicht ausreicht oder gar keine Hilfe ins Auge gefasst werden kann, weil Voraussetzungen fehlen. Diesen Unternehmen muss aber unabhängig ihrer Rechtsform trotzdem geholfen werden. Dabei – wir wiederholen uns explizit - sprechen wir nicht von Unternehmen, die bereits vor Beginn des Ausbruchs der Pandemie am Ende waren. Zur Unterstützung dieser Unternehmen muss der Kanton einen Fonds für Härtefälle einrichten, aus dem ebenfalls unbürokratisch und schnell Mittel ausgerichtet werden können. Wir gehen davon aus, dass für die ersten beiden Massnahmen mindestens CHF 50 Mio. Franken bereitgestellt werden müssen. Wichtig scheint uns jedoch nicht die Höhe sondern die Tatsache, dass mit diesen Instrumenten der Wirtschaft in Graubünden gezeigt wird, dass sich der Kanton seiner Verantwortung bewusst ist. 

Wir erwarten von der Regierung, dass der Kanton für Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen) bei allen kantonalen Steuern und Abgaben auf Verzugszinsen bis 31.12.2020 verzichtet und somit alle kantonalen Abgaben stundet. Bezüglich Reduktion der Steuern setzen wir auf eine gut durchdachte Lösung, die vom geltenden System abweicht. Bekanntlich werden die Steuern aufgrund der letztjährigen Gewinne erhoben. Dieses Jahr gibt es bei sehr vielen Unternehmen Verluste, die mit den früheren Gewinnen verrechenbar sind. Es macht keinen Sinn, die Steuern aufgrund der letztjährigen Gewinne zu erheben im Wissen, dass diese später wegen der Verlustverrechnung zu erstatten sind. Auch macht es keinen Sinn, Steuern zu erheben, gleichzeitig aber Unterstützung in Form von Liquiditätszuschüssen geben zu müssen. Zudem wäre es im Sinne einer vorübergehenden Entlastung sehr sinnvoll, dass der Kanton auf sämtliche Bewilligungsgebühren (UVP ANU, BAB ARE , Feuerpolizei etc.) verzichtet. Dieses Zeichen hilft, die Motivation für Projekte und Investitionen zu steigern. 

Dem Kanton erbrachte Leistungen sind rasch und unbürokratisch zu bezahlen. Wir zählen stark darauf, dass die Regierung analog dem Bund und anderer Kantone Kreditorenrechnungen rasch prüft und so schnell wie möglich begleicht, ohne Ausnützung der geltenden Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidität der im Dienst des Kantons stehenden Unternehmen gestärkt. Zudem bitten wir die Regierung, alle Körperschaften der öffentlichen Hand, insbesondere die Gemeinden, aufzufordern, das gleiche System wie beim Kanton ab sofort anzuwenden. Ziel dieses Aufrufes ist es, den Kosten- und Liquiditätsdruck der Unternehmen zu mildern. 

Bekanntlich steht Graubünden nicht still. Diese Chance gilt es zu nutzen. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gehen noch fast alle Unternehmen und ihre Lieferanten unter Beachtung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften ihrer Arbeit nach. Die Regierung möge die bundesrechtlichen Bestimmungen, wonach gewerbliche Leistungen unter Einhaltung der allgemeinen Schutzregeln nach wie vor erlaubt sind, bestätigen. Dazu gehört auch der Betrieb von Baustellen. Diesbezüglich gilt es auch Unsicherheiten im Misox auf Grund der kantonalen Regelung im Tessin auszuräumen. Die Mesolcina gehört zu Graubünden. 

Für die Bauwirtschaft leistet die öffentliche Hand den effektivsten Beitrag zur Bewältigung der Situation, wenn die Projekte wie geplant und budgetiert ausgeschrieben, vergeben und in Angriff genommen werden. Die aktuelle Situation darf nicht zu einer künstlichen Pause mit «vorauseilenden» Projektverschiebungen im öffentlichen Beschaffungswesen führen. Neben dem Kanton müssen die Gemeinden, das ASTRA und die Rhätische Bahn unbedingt die geplanten Vorhaben ausschreiben und möglichst rasch vergeben. Dies auch, wenn die Arbeiten aufgrund der noch nicht absehbaren Entwicklung dann verschoben werden müssen. Die Vergabe bedeutet für die Unternehmen Sicherheit. 

In Anbetracht des bevorstehenden Starts der Bausaison sind der geltende Status und die Einreiseformalitäten für ausländische Mitarbeitende von den Behörden an die Arbeitgeber zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere für die Einreise von Kurzaufenthaltern. 

Im Tessin und in Graubünden sind die Forstarbeiten weitestgehend eingestellt. Allerdings ist die Situation in den einzelnen Forstrevieren je nach Förster unterschiedlich. Der Kanton muss eine klare, für alle Forstreviere geltende Regelung treffen. Beim Kanton stehen noch rund CHF 20 Millionen Franken für forstliche Massnahmen zur Verfügung. Mit dem Einsatz dieser Mittel könnten viele Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden. Der Bedarf für diese Massnahmen im Wald ist mehr als ausgewiesen

Die Versorgung unseres Kantons wird zum überwiegenden Teil durch Transportunternehmungen auf der Strasse sichergestellt. Ja nach Verlauf der Pandemie, wird die Branche mit Personalressourcen zu kämpfen haben. Deshalb sollten Chauffeure, wenn immer möglich, nicht für den Militär- oder Zivilschutzdienst aufgeboten werden und/oder nur nach zeitlich ausreichender Rücksprache mit dem betreffenden Arbeitgeber. Ein solches Vorgehen würde die Administration (Gesuche usw.) spürbar entlasten und schnelle Entscheide ermöglichen. Verkehrskontrollen möge man doch zumindest für den Berufsverkehr auf ein absolutes Minimum reduzieren und tatsächlich nur zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. 

In der aktuellen Situation zählt die Wirtschaft darauf, dass die Bewilligungserteilung für Schicht- und Wochenendarbeiten einfach und ohne administrative Hindernisse erfolgen kann. 

Der Rückbehalt von EU-Schutzausrüstungen, nicht nur für den medizinischen Bereich, ist zu thematisieren. Es ist sicherzustellen, dass solche Schutzausrüstungen weiterhin auch zu den Industrieunternehmungen gelangen können. 

Die organisierte Kinderbetreuung ist sehr wichtig, lässt aber nach unseren Informationen zu wünschen übrig. In der Exportindustrie sind noch viele Aufträge vorhanden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen im Betrieb gehalten werden können. Allerdings gelingt dies nicht in er-wünschten Mass. Viele Frauen sind stark verunsichert und es entstehen zunehmend Abwesenheiten. An den notwendigen Räumlichkeiten fehlt es ebenso wenig wie an ausgebildeten Perso-nen. Organisatorisch gibt es aber Lücken, die es auszumerzen gilt. 

 

b. Mittel- und langfristige Massnahmen 

Besonders wichtig wird im Tourismus mittelfristig die gezielte Nachfrageförderung und Zurückgewinnung der Märkte sein. Stornierungen und Rückgänge von Neubuchungen sind vor allem aus der EU und der Schweiz zu verzeichnen. Aber auch die asiatischen und amerikanischen Märkte sind bei einzelnen Hotels stark betroffen. Deshalb braucht es umfassende Mass-nahmen zur Nachfrageförderung (Recovery Programm) im Hinblick auf die Sommersaison und vor allem auf die nächste Wintersaison hin. Die derzeitige Unsicherheit in der Bevölkerung kann für den Bündner Tourismus durchaus eine Chance sein, einheimische Gäste zu bewegen, die nächsten Sommer- und Winterferien in Graubünden zu verbringen, nicht anderswo in der Schweiz oder gar in entfernten Destinationen. Die grösste Befürchtung für unsere Tourismusdestinationen besteht darin, dass die Krise länger andauert oder im Herbst wieder zurückkehrt, womit die Wintersaison, als nach wie vor mit Abstand wichtigste Zeit des Jahres, gefährdet sein könnte. Der Kanton muss deshalb Mittel insbesondere für den Schweizer Markt sowie das nahe Ausland (vor allem Deutschland) bereitstellen. Wir beantragen, dass die Regierung in erster Priorität ein Impulsprogramm in Form einer Kommunikationsoffensive (Koordination, Konzeption, Produktentwicklung, Umsetzung, etc.) nach dem Coronavirus ab Sommer 2020 zur Ankurbelung der Nachfrage vor allem in der Schweiz und mindestens dem nahen Ausland (Süddeutschland) grosszügig und massgebend unterstützt. Zusätzlich und separat zur Kommunikationsoffensive Schweiz soll in zweiter Priorität und zeitlich verzögert die Beteiligung des Kantons an den Sales Projekten in den Fernmärkten GCC, USA und China erhöht werden, um lückenlos an die gut gestarteten Promotionsschritte auf diesen Märkten anknüpfen zu können. 

Im Weiteren sind Projekte im Bewilligungsprozess zu beschleunigen bzw. abzukürzen. Optimierungen der Verfahrensprozesse sind umgehend an die Hand zu nehmen, so dass ab 01.01.2021 positive Auswirkungen auf die Bündner Wirtschaft spürbar werden. 

Es ist davon auszugehen, dass wegen der Krise Unternehmen zum Opfer fallen werden. Einige werden ganz verschwinden und andere gilt es, in der Nachfolgeregelung bzw. Betriebsübernahme zu unterstützen. Dafür kann der Kanton in Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsgenossenschaft Ost zinslose und risikoprämienbefreite Darlehen bzw. Bürgschaften zur Verfügung stellen. Bisher scheiterten solche Finanzierungen oft an der Risikoprämie oder sie wurden aus Risikogründen ganz abgelehnt. Diese Praxis gilt es zu vereinfachen bzw. die Hürden herunter zu setzen. Das heisst auf Risikoprämien und hohe Zinsen sollte verzichtet bzw. durch andere risikominimierende Massnahmen ersetzt werden. Zum Beispiel durch Bedingungen zu Aus-/Weiterbildung, Coachings, oder ähnlichen Massnahmen. Diesen Vorschlag erläutern wir anhand eines Beispiels aus der Gastronomie. Je nach Berufserfahrung und Aus-/Weiterbildung in der Branche könnten Kreditnehmer für die Gastro-Unternehmerausbildung oder einzelne Module verpflichtet werden. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes müsste die geeignete Ausbildung absolviert werden. Die Gastro-Unternehmerausbildung ist berufsbegleitend. Das heisst mit der Erteilung der Bürgschaft/Kredit muss nicht bis nach der Ausbildung zugewartet werden. Die Ausbildung wird bereits heute durch den Bund und den L-GAV unterstützt und hat nur geringfügige Mehrkosten für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer zur Folge. Je nach Situation könnte dem Unternehmer oder der Unternehmerin ein Coach zur Seite gestellt wer-den. Die Branche verfügt über kompetente Fachexperten, die solche Coachings schon heute anbieten und die gerade bei Jungunternehmern oder bei Quereinsteigern sehr erfolgsversprechend sind. 

4.2 Durch Intervention beim Bund 

Wir bitten die Regierung mit folgenden Anträgen an den Bund zu gelangen: 

1. Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100%, inkl. Sozialleistungen. Dies ist ein Beitrag für Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte zumindest für die Phase der «Corona-Krise» bei Jahresangestellten eine Kombination zwischen Kurzarbeitsentschädigung bis 80% und 20% Abbau von Mehrstunden möglich sein 

2. Reduktion des MwSt.-Satz in Form einer Halbierung auf dem gesamten Verkehrsertrag aller touristischen Leistungsträger rückwirkend ab 01.01.2020. In GR kann der gesamten Tourismuswirtschaft so am besten und administrativ am einfachsten geholfen werden. Die Verluste, die in diesem und nächsten Monat eingefahren werden, wirken sich cashmässig aus, die Unterstützung in Form einer Reduktion der MwSt. um 50 Prozent ebenfalls, die Halbierung der MwSt. auf dem Verkehrsertrag würde nämlich rund CHF 8 Mio. ausmachen oder mit anderen Worten gesagt: in vier Jahren wäre der Umsatzverlust der Monate/März/April 2020 ausgeglichen. 

3. Klarheit schaffen bei der Epidemieversicherung: Völlig unhaltbar ist die Situation bei Epidemieversicherungen, die häufig von Hotel- und Restaurationsbetrieben sowie anderen behördlich geschlossenen Unternehmungen abgeschlossen wurden. Der Sonntagsblick hat diese Thematik am 22.3.20 aufgenommen (S. 22 und 23). Die Voraussetzung für eine Versicherungsdeckung ist ein behördlicher «Schliessungsakt». Diese Voraussetzung sollte bei Restaurationsbetrieben und Läden und den faktisch behördlich geschlossenen Hotelbetrieben aufgrund der sehr eingeschränkten Benutzbarkeit gegeben sein. Es gibt aber sogar Versicherungen, die Hotelbetrieben dieses Kriterium absprechen (z. B. Mobiliar). Noch problematischer ist die weitere Voraussetzung der Versicherungsdeckung im Zusammenhang mit den sogenannten Pandemiestufen. Die höchsten Stufen sind 5 und 6, und auf diesem Level befindet sich die Schweiz seit 11. März 2020, als der Bundesrat die Pandemie ausgesprochen und die WHO Corona als Pandemie eingestuft hat. Es gibt offenbar Versicherungen, die in ihren AVB’s die Deckung für die Stufen 5 und 6 (ähnlich wie bei einem kriegerischen Ereignis) ausschliessen – explizit oder via Auslegung der Bestimmungen. Es gibt Versicherungen, die argumentieren, eine Pandemie sei keine Epidemie (z. B. Helvetia, Zürich, AXA Winterthur). Eine solche buchstabengetreue Umsetzung wäre angesichts der besonderen Situation vollkommen verfehlt. Wenn alle Wirtschaftszweige und nicht zuletzt die Banken gefordert sind, müssen auch die Versicherungen ihren Beitrag leisten. Druck auf die Versicherungen kann über die Behörden erfolgen, die von den Versicherungen Kulanz verlangen darf und muss. Dieses Anliegen richtet sich an die Bundesbehörden, die bei den Schweizer Versicherungsgesellschaften intervenieren müssen. Wir bitten die Regierung auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. 

4. Tourismusbetriebe sollen bis Ende Oktober in der Kurzarbeit bleiben dürfen. Im Nachhinein könnte dann die Entschädigung im Verhältnis zu den erzielten Umsätzen (im Vor-jahresvergleich) gekürzt werden. Dadurch bekäme der Tourismus Planungssicherheit für den Sommer. 

Für die Gespräche am Runden Tisch haben wir unsere Delegation bestimmt und bekannt gegeben. Wir freuen uns auf die Aussprache.