Antrag zur Anwendung von Art. 8a des Covid-19-Gesetzes: Kantonale Erleichterungen
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Cavigelli
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Das Bundesparlament hat am 19. März 2021 diverse Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen und diese per 20. März 2020 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde auf Antrag von Ständerat Dr. iur Martin Schmid folgender Artikel ergänzt:
Art. 8a Kantonale Erleichterungen
Der Bundesrat gewährt Kantonen, die eine stabile oder rückläufige epidemiologische Lage aufweisen und eine Covid-19-Teststrategie oder andere geeignete Massnahmen zur Bewältigung der Epidemie anwenden, Erleichterungen.
Bezugnehmend auf diesen Artikel beantragen die unterzeichnenden Wirtschafts- und Branchenverbände, dass die Regierung des Kantons Graubünden beim Bund aufgrund der erfolgreich ausgerollten und gut funktionierenden Teststrategie entsprechende Erleichterungen der Massnahmen sehr zeitnah einfordert. Über die konkret einzufordernden Erleichterungen soll die Regierung entscheiden.
Wir bitten Sie, diesen Antrag in der Gesamtregierung zu behandeln und uns bis Mittwoch, 31. März 2021 eine Antwort zukommen zu lassen.
Wie bereits am Runden Tisch vom 26. Februar 2021 durch RR Peter Peyer vorgeschlagen, sind die unterzeichnenden Wirtschafts- und Branchenverbände zudem gerne bereit, einen entsprechenden Brief an den Bundesrat mitzuunterzeichnen.
Gerne stehen wir auch für einen kurzfristigen Austausch zur Verfügung.
Freundliche Grüsse