JA zur BVG-Revision, NEIN zur Biodiversitätsinitiative
Am 22. September stehen mit der BVG-Reform und der Biodiversitätsinitiative zwei wichtige Volksabstimmungen an. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) empfiehlt ein JA zur BVG-Reform und ein NEIN zur Biodiversitätsinitiative.
JA zur BVG-Reform - das bewährte 3-Säulen-Modell sichern
Eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ist dringend notwendig, denn die BVG-Renten stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung, die vielen Neupensionäre der Babyboomer-Generation und veränderte Verhältnisse an den Kapitalmärkten. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament im März 2023 in einem breit abgestützten Kompromiss eine Reform der 2. Säule verabschiedet.
Mit dieser Reform - welche am 22. September aufgrund des durch die Gewerkschaften ergriffenen Referendums zur Abstimmung gelangt - wird die zweite Säule endlich modernisiert: Durch die Anpassungen bei der Eintrittsschwelle und dem Koordinationsabzug werden mehr kleinere Einkommen versichert. Das heisst, das insbesondere Junge, Frauen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte von einer besseren Vorsorge profitieren. Zudem wird mit der Senkung des Umwandlungssatzes die Umverteilung von jung zu alt gestoppt und die zweite Säule dem demografischen Wandel angepasst, wobei einerseits rund 85 Prozent der Versicherten nicht von dieser Anpassung des Umwandlungssatzes betroffen sind und andererseits 15 Jahrgänge als Ausgleich einen Rentenzuschlag erhalten. Letztlich werden auch die Beitragssätze für die Altersgutschriften geglättet und zugleich die Beiträge für ältere Arbeitnehmende gesenkt, was deren Arbeitsmarktchancen verbessert.
Die BVG-Reform ist überfällig und passt die zweite Säule an die heutigen Gegebenheiten an. Die HKGR unterstützt diese faire und ausgewogene Modernisierung der beruflichen Vorsorge und sagt JA zur BVG-Reform.
NEIN zur Biodiversitätsinitiative - keine Schwächung des Berggebiets und des Tourismus
Am 22. September gelangt auch die Biodiversitätsinitiative zur Abstimmung. Anders als der Name vermuten lässt, geht es bei dieser Initiative nicht nur um die Biodiversität, sondern es sollen «Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler» als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte deklariert werden. Weiter sollen die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte eingeschränkt werden und mehr Flächen für die Biodiversität ausgeschieden werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie schlicht zu weit geht.
Diese extreme Biodiversitätsinitiative würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken sowie die Nutzung des Waldes und touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum und insbesondere in Graubünden erschweren. Bauprojekte würden noch teurer und durch Vorschriften und Regulierungen weiter verzögert, wenn nicht gar verunmöglicht. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu. Zudem würden die Kompetenzen und der Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden weiter beschnitten und die öffentliche Hand mit jährlichen Mehrausgaben von bis zu 440 Mio. Franken konfrontiert.
Die HKGR ist sich der Bedeutung der biologischen Vielfalt bewusst und unterstützt die bereits vorhandenen Massnahmen zu deren Förderung. Zur schädlichen Biodiversitätsinitiative sagt die HKGR jedoch klar NEIN.
Für weitere Auskünfte:
Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden
Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10