HKGR-Parolen zu den Abstimmungen vom 27. September 2020
Parolen zur Abstimmung vom 27. September 2020
Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden sagt NEIN zur Begrenzungsinitiative sowie zum Vaterschaftsurlaub, JA zu neuen Kampfflugzeugen sowie zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten.
Die Volksabstimmung über die Kündigungsinitiative (Begrenzungsinitiative), die den bilateralen Weg und damit das Fundament der Schweizer Europapolitik infrage stellt, ist für die Wirtschaft von grosser Tragweite. Für den Wirtschaftsstandort stellt die Initiative ein Hochrisiko-Experiment dar, das den Wohlstand der Schweiz ernsthaft gefährdet. Es geht nicht nur um die Zuwanderung, sondern um die bilateralen Verträge insgesamt. Wird die Personenfreizügigkeit gekündigt, fallen auch die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I automatisch weg.
Die aktuelle Flugzeugflotte ist in die Jahre gekommen und muss ersetzt werden. Die Luftwaffe ist wichtiger Bestandteil des Sicherheitsverbundes, von dem auch die Unternehmen und ihre mitarbeitenden profitieren. Ein Ja ist eine Investition in die Sicherheit und Stabilität der Schweiz. Ferner profitiert die Schweizer Wirtschaft von Kompensationsaufträgen.
Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft hart: ALV und EO mussten bereits mit Milliardenbeträgen vom Bund bevorschusst werden. In dieser Ausgangslage steht die Forderung nach dem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub quer in der Landschaft, sie ist für KMUund Kleinstbetriebe nicht mehr verkraftbar.
Mit Massnahmen, welche die Erhöhung des Erwerbspensums von gut ausgebildeten Zweitverdienern fördern, könnte dem in diversen Branchen bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Heute lohnt es sich für gut ausgebildete Zweitverdiener, meistens die Frau, finanziell häufig nicht, ihr Erwerbspensum zu erhöhen, weil wegen der progressiven Steuer- und Kinderbetreuungstarife nur wenig oder gar nichts vom zusätzlichen Einkommen übrig bleibt.
Auskunftsperson: Dr. iur. Marco Ettisberger, Sekretär Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (079/610 45 91)