HKGR empfiehlt 4x JA am 24. November 2024

Am 24. November stimmt die Schweiz über vier Vorlagen ab. Es geht um den Ausbau der Nationalstrassen, Änderungen im Mietrecht und die Krankenversicherung. Gegen die jeweiligen Beschlüsse des Bundesparlaments wurden Referenden ergriffen, so dass nunmehr darüber abgestimmt wird. Die HKGR empfiehlt alle vier Vorlagen anzunehmen. 

JA zu effizienten und sicheren Nationalstrassen 

Die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Nationalstrassen machen dabei zwar weniger als drei Prozent der Strassen aus, bewältigen aber über 70 Prozent des Güterverkehrs. Da sich der Verkehr auf den Nationalstrassen seit 1990 mehr als verdoppelt hat, kommt es an verschiedenen Stellen regelmässig zu Stau, was wiederum zu Ausweichverkehr in den Städten und Dörfern führt. Im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP Nationalstrassen) unterbreitet der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre die notwendigen Ausbauschritte für die Nationalstrassen. Das Bundesparlament hat letzten September dem Ausbauschritt 2023 zugestimmt, dagegen ist von mehreren Naturschutzverbänden und dem VCS das Referendum ergriffen worden. 

Die Abstimmungsvorlage umfasst insgesamt sechs Teilprojekte in verschiedenen Landesregionen mit Kosten von 4.9 Milliarden Franken. Mit diesen werden bestehende Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt, der Verkehrsfluss verbessert und die Sicherheit erhöht. Fliesst der Verkehr auf den Nationalstrassen, werden Städte und Dörfer vom Ausweichverkehr entlastet. Auch wenn keines dieser Projekte direkt den Kanton Graubünden betreffen, ist eine Annahme der Vorlage auch für unseren Kanton zentral: In Zukunft müssen nämlich auch die Nationalstrassen in Graubünden erweitert werden, beispielsweise beim Engpass der A13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen. Ein JA zum Ausbauschritt 2023 am 24. November ist somit aus Sicht der HKGR auch ein Zeichen für künftige Ausbau- und Umfahrungsprojekte in Graubünden. 

2x JA zu den Änderungen im Mietrecht 

Am 24. November 2024 stimmen wir ebenfalls über zwei Änderungen im Mietrecht ab, einerseits betreffend die Untermiete und andererseits betreffend den Eigenbedarf. Gegen die beiden vom Bundesparlament verabschiedeten Anpassungen des Obligationenrechts wurde durch den Mieterverband das Referendum ergriffen.  

Obschon beide Vorlagen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse betreffen, schaffen sie faire und klare Regeln und bieten Lösungen für störende Einzelfälle: Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieter:innen neu schriftlich zustimmen. Zudem sollen Vermieter:innen ein Kündigungsrecht erhalten, wenn die Mieter:in die Pflichten im Zusammenhang mit der Untermiete verletzt. Damit sollen Missbräuche bei der Untermiete verhindert werden. Das ist nötig, weil die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt und die Verbreitung von Onlineplattformen zu mehr Missbräuchen geführt haben. Die Mieter:innen haben aber weiterhin ein Recht auf Untervermietung. Beim Eigenbedarf soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr nur bei «dringendem» Eigenbedarf möglich sein, sondern bereits, wenn der Eigenbedarf «bedeutend» und «aktuell» ist. Mit dieser Änderung soll die Geltendmachung von Eigenbedarf einfacher und die oft langen Rechtsverfahren verkürzt werden. 

Beide Vorlagen stärken die Eigentumsrechte, verhindern Missbrauch und schaffen Rechtsicherheit, wo heute Unklarheit herrscht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die HKGR die beiden Mietrechtsvorlagen anzunehmen. 

JA zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) 

In der Schweiz werden heute die durch die obligatorische Krankenkasse gedeckten Leistungen nicht einheitlich finanziert. Stationäre Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) werden zu 55 Prozent von den Kantonen und zu 45 Prozent von den Krankenkassen finanziert, währenddem ambulante Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) vollständig von den Krankenkassen und somit den Prämienzahlenden getragen werden. Bei Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim übernehmen Patienten und Krankenkassen einen fixen Beitrag, der Rest wird vom Wohnkanton oder der Gemeinde gedeckt. Dieses System führt zu Fehlanreizen, indem Patient:innen unnötig stationär behandelt werden, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre. 

Das Bundesparlament hat vor diesem Hintergrund im Dezember 2023 eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, so dass künftig alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung von Krankenkassen und Kantonen gemeinsam und nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden sollen. Die Kantone übernehmen dabei neu bei allen Leistungen mindestens 26.9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen höchstens 73.1 Prozent. Dagegen haben Gewerkschaften das Referendum ergriffen. 

Wenn die Kantone und Krankenkassen künftig alle Leistungen gemeinsam und nach demselben Verteilschlüssel finanzieren, haben sie ein grösseres Interesse die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Aus Sicht der HKGR werden durch die einheitliche Finanzierung kostentreibende Fehlanreize im Gesundheitswesen reduziert, ambulante Behandlungen gefördert und unnötige Spitalaufenthalte vermieden. Da damit die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert und Kosten gespart werden können, empfiehlt die HKGR ein JA zur EFAS am 24. November 2024. 

Für weitere Auskünfte:

Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden
Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10