Die HKGR empfiehlt am 18. Juni dreimal ein JA in die Urne zu legen

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, das Klimaschutzgesetz sowie erneut über das Covid-19-Gesetz ab. Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) setzt sich als Interessenvertreterin der Bündner Wirtschaft und Arbeitgeber für ein JA zu allen drei Vorlagen ein.  


JA zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer: Damit die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben

Internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen künftig mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen. Darauf haben sich rund 140 Staaten unter dem Dach der OECD geeinigt. Um diese internationale Vorgabe zu erfüllen, soll in der Schweiz eine sogenannte Ergänzungssteuer eingeführt werden, welche dann greift, wenn ein Kanton die betroffenen Unternehmen gemäss OECD-Regeln zu tief besteuert. Da die Bundesverfassung die Gleichheit der Besteuerung vorschreibt, ist für die Einführung dieser Mindeststeuer eine Verfassungsänderung notwendig, welche am 18. Juni 2023 zur Abstimmung gelangt.

Würde sich die Schweiz nicht an die Vereinbarung der OECD-Staaten halten, dürften andere Länder - in denen das entsprechende Unternehmen ebenfalls tätig ist - die fehlende Besteuerung vornehmen. Damit würde Steuergeld ins Ausland fliessen und für Unternehmen Rechtsunsicherheit begründet. Umstritten war im Parlament insbesondere die Frage, wie hoch der Anteil der Kantone an den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen sein soll. Der nunmehr zur Abstimmung gelangende Kompromiss sieht vor, dass 75 Prozent der Einnahmen aus der neuen Ergänzungssteuer den Kantonen zukommen soll. Das eröffnet auch in Graubünden die Möglichkeit, in Massnahmen zum Erhalt der Standortattraktivität zu investieren, wie zum Beispiel in Forschung und Entwicklung, beim Fachkräftepotenzial oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Mit der vorliegenden Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bleiben die Steuereinnahmen in der Schweiz und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt. Ausserdem bleibt der Schweiz so die eigene Position im internationalen Standortwettbewerb erhalten. Entsprechend empfiehlt die HKGR ein JA zu dieser Verfassungsänderung.

JA zum Klimaschutzgesetz: Anreize und Mehrwert statt Verbote

Das Klimaschutzgesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb auch das Klimaschutzgesetz am 18. Juni zur Abstimmung gelangt.

Im Gegensatz zur Gletscher-Initiative mit Verboten, setzt das Klimaschutzgesetz auf Anreize und Rahmenbedingungen, die von der Wirtschaft – innerhalb der vorgegebenen Leitplanken - in grossem Masse selbst bestimmt werden können. Das Ziel der Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 wird über einen pragmatischen Ansatz mit branchenspezifischen Fahrplänen verfolgt und eröffnet damit den Weg für innovative Lösungsfindungen.

Mit der Annahme des Gesetzes können zugleich mit der notwendigen Energiewende Investitionen ausgelöst werden, welche Wertschöpfung in der ganzen Schweiz ermöglichen. Dementsprechend soll der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche Systeme mit 2 Milliarden Franken unterstützt werden. Industrie- und Gewerbebetriebe, welche innovative Technologien zur klima­schonenden Produktion einsetzen, sollen zusätzlich von 1,2 Milliarden Franken profitieren.

Der Klimawandel ist Realität, welche wir bereits heute an zahlreichen Gegebenheiten (Trockenheit, schneearme Winter, Permafrost etc.) spüren - es stellt sich nun die Frage, wie wir mit diesem umgehen sollen. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 gibt das Klimaschutzgesetz Anreize für nachhaltige Lösungsfindungen und fördert die Innovationskraft in neue, nachhaltige Technologien. Die HKGR empfiehlt entsprechend ein JA zum Klimaschutzgesetz.

JA zum Covid-19-Gesetz: damit die rechtlichen Grundlagen für allfällig notwendige Massnahmen weiter zur Verfügung stehen

Gegen die Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 16. Dezember 2022 wurde zum dritten Mal das Referendum ergriffen. Dieses richtet sich insbesondere gegen die Verlängerung einzelner Bestimmungen bis Mitte 2024 wie z.B. die Möglichkeit zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten für den internationalen Reiseverkehr. Das Covid-19-Gesetz hat die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um rasch zu handeln und die Pandemie gezielt einzudämmen. Obwohl sich die Pandemie mittlerweile stark abgeschwächt hat, lässt sich der weitere Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Mit der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes stehen die rechtlichen Grundlagen für einzelne wichtige Massnahmen der Pandemiebekämpfung weiterhin vorsorglich zur Verfügung. Deshalb befürwortet die HKGR die Annahme des Covid-19-Gesetzes.

 

Für weitere Auskünfte:

Romano Seglias

Präsident Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

Email: seglias@hkgr.ch, Tel.: 079 352 68 67

Elia Lardi

Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10