Die AHV sichern statt ruinieren - Parolen der HKGR für die Abstimmungen vom 3. März 2024
Am 3. März 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei zukunftsweisende AHV-Vorlagen ab: Einerseits über die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» der Gewerkschaften und andererseits über die «Renteninitiative» der Jungfreisinnigen, mit welcher das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden soll. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) empfiehlt die Ablehnung der 13. AHV-Rente und die Annahme der Renteninitiative.
NEIN zur 13. AHV-Rente
Die AHV - unser wichtigstes Sozialwerk - gerät immer mehr in Schieflage. Mit der anstehenden Pensionierung der Babyboomer kommen so viele Menschen wie noch nie ins Rentenalter und gleichzeitig treten geburtenschwache Jahrgänge ins Erwerbsleben ein. Das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern verschlechtert sich dadurch innert kurzer Zeit massiv. Zudem werden die Leistungen aufgrund der steigenden Lebenserwartung über einen deutlich längeren Zeitraum ausbezahlt. Trotz der kurzfristigen Stabilisierung dank der AHV-21-Reform, wird die AHV bereits ab 2033 über 3 Milliarden mehr ausgeben, als sie einnimmt – und das ohne die Mehrausgaben einer 13. AHV-Rente.
Mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente würde diese bereits angespannte Situation der 1. Säule noch massiv verschlechtert. Es soll allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche AHV-Rente pro Jahr ausbezahlt werden. Das Preisschild ist enorm: 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese zusätzlichen Kosten müssten mit höheren Lohnabzügen, höheren (Mehrwert-)Steuern und einem höheren Rentenalter finanziert werden.
Die Initiative soll sozial wirken, ist es jedoch überhaupt nicht. Im Giesskannenprinzip wird allen Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente ausbezahlt – auch wer bereits eine Maximalrente erhält. Die AHV braucht keinen unsozialen Ausbau, sondern eine Reform, die die Renten nachhaltig für die Zukunft sichert. Deshalb NEIN zur Initiative für eine 13. AHV-Rente am 3. März 2024.
JA zur Renteninitiative
Mit der AHV-21-Reform wurde die erste Säule nicht nachhaltig saniert, sondern nur kurzfristig stabilisiert. Daher braucht es nun eine Reform, welche nachhaltig wirkt und die Altersvorsorge den aktuellen Gegebenheiten anpasst.
Die Renteninitiative möchte die Finanzierung der AHV nachhaltig sichern, indem das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Zuerst soll das Rentenalter von Männern und Frauen bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöht werden. Nach 2033 soll sodann das Rentenalter automatisch steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt. Dabei folgt die Erhöhung des Rentenalters dem Anstieg der Lebenserwartung nicht eins zu eins, sondern lediglich mit einem Faktor von 0.8, womit die Zeitpanne im Ruhestand trotz Erhöhung des Rentenalters weiterhin kontinuierlich anwächst.
Mit der Renteninitiative wird der steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen und die Finanzierung der AHV bedeutend entlastet, damit auch künftige Generationen von einer Rente aus der ersten Säule profitieren können. Deshalb JA zur Renteninitiative am 3. März 2024.
Für weitere Auskünfte:
Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden
Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10