Stellenmeldepflicht 2025

Damit betroffene Arbeitgeber frühzeitig planen können, hat das SECO die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2025 bereits publiziert. Durch den leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit nimmt auch die Zahl der meldepflichtigen Berufe zu. Die Liste steht noch unter Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welcher voraussichtlich Ende November 2024 erfolgt.

Während im aktuellen Jahr noch etwa 3,2 Prozent der Erwerbstätigen von der Meldepflicht betroffen waren, wird dieser Anteil im kommenden Jahr auf 6,5 Prozent ansteigen. Die Berufsgruppe mit den meisten betroffenen Erwerbstätigen im Jahr 2025 sind mit 89’080 Personen die Hilfsarbeiter im Baugewerbe. Neu hinzugekommen sind unter anderem Führungskräfte im Vertrieb und Marketing sowie Servicehilfskräfte in der Gastronomie.

Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht müssen offene Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden. Arbeitssuchende, die bei den RAV registriert sind, haben dann während fünf Arbeitstagen exklusiven Zugang zu diesen Stellen, bevor die Unternehmen sie öffentlich ausschreiben dürfen. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart. Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2025 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass dabei hilft zu bestimmen, ob eine auszuschreibende Stelle im 2025 meldepflichtig ist oder nicht.

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