Jetzt für die Founder- und Tech-Startup-Awards 2024 bewerben!
Am 23. Oktober verleiht das Jungunternehmenforum den Founder-Award Graubünden und den Tech-Startup-Award Südostschweiz. Beide Preise sind mit 3'000 Franken dotiert und alle Finalist:innen erhalten Medienpräsenz und einen professionellen Videoclip über ihr Unternehmen. Bis am 31. August 2024 können sich Startups für die Awards bewerben.
![Founders night 24](/sites/default/files/2024-06/founders_nigth_24.png)
Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden unterstützt als Partner auch die diesjährige Founders-Night Graubünden des Jungunternehmenforums am 23. Oktober 2024. Neben der Verleihung des Founder-Award Graubünden wird auch der Tech-Startup-Award Südostschweiz verliehen. Beide Preise sind mit 3'000 Franken dotiert. Zudem geniessen alle Finalist:innen die ungeteilte Aufmerksamkeit der Medien und erhalten einen professionellen Videoclip über ihr Unternehmen.
Mit ONZACK AG, konnte sich ein Mitglied der HKGR unter die drei letztjährigen Finalisten der Founders-Night qualifizieren. Hier die Videoclips aller Finalist:innen 2023.
Diese Anforderungen müssen die Bewerber:innen für den Founder-Award Graubünden erfüllen:
- Gründer:in, Startup-Unternehmer:in, KMU-Nachfolger:in oder Unternehmer:in mit einem innovativen und einzigartigen Produkt.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz im Kanton Graubünden.
- Das Unternehmen ist bereits auf dem Markt tätig (mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre).
- Das Unternehmen beschäftigt mindestens eine Vollzeitstelle.
- Der Gründer, die Gründerin ist Urheber:in der Geschäftsidee und trägt das wirtschaftliche Risiko.
Zur Bewerbung für den Founder-Award Graubünden
Diese Anforderungen müssen die Bewerber:innen für den Tech-Startup-Award Südostschweiz erfüllen:
- Gründer:in, Startup-Unternehmer:in mit einem Produkt oder einer softwarebasierten Dienstleistung aus dem Tech-Bereich.
- (Haupt-)Sitz in der Südostschweiz (mind. 50% Sozialabgaben in der Südostschweiz).
- Prototyp/MVP ist verfügbar oder das Startup ist bereits auf dem Markt tätig (max. 5 Jahre).
- Mindestens eine Vollzeitstelle (kein Hobby- oder Studentenprojekt).
- Der Gründer, die Gründerin ist Urheber:in der Geschäftsidee und trägt das wirtschaftliche Risiko mit.
- Innovative und skalierbare Idee. Herstellung und Produktion im Kanton kann Vorteile bei der Bewertung bringen.
Zur Bewerbung für den Tech-Startup-Award Südostschweiz