Gute Neuigkeiten für die Wirtschaft: Freihandel mit China wird optimiert

Nachdem die zuständigen Kommissionen des Parlamentes und die Kantonsregierungen zugestimmt haben, hat der Bundesrat die Verhandlungen über eine Optimierung des Freihandelsabkommens mit China begonnen. Dies ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft, denn das Freihandelsabkommen mit China ist die Jahre gekommen und weitere Verbesserungen sind nötig.

Das Schweizer Parlament hat die Vorlage diesen Sommer beraten und die zuständigen Kommissionen haben dem Verhandlungsmandat zugestimmt. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich positiv dazu geäussert. Der Bundesrat hat nun am 13. September entschieden, dass die Schweiz die Verhandlungen mit China über eine Optimierung des Freihandelsabkommens beginnen soll.


China als bedeutender Absatzmarkt für Schweizer Produkte

China ist der wichtigste Exportmarkt der Schweizer Wirtschaft in Asien und ist insgesamt nach der EU und der USA der drittwichtigste Exportmarkt. Selbst wenn man die Exporte in die EU nach Ländern aufteilt, ist China nach den USA, Deutschland, Frankreich und Italien bereits der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Produkte. Die Bedeutung Chinas hat in den letzten Jahren stark zugenommen, auch wenn 2023 die Schweizer Warenexporte aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage in China etwas abgenommen haben. Die Schweizer Wirtschaft ist auch kräftig in China investiert. Schweizer Unternehmen beschäftigen in China fast 170'000 Personen. Deren Arbeitsbedingungen sind gut und häufig deutlich besser als von chinesischen Arbeitgebern. Die Schweizer Unternehmen sind daher als Arbeitgeber attraktiv. Es ist aber auch so, dass sich viele Unternehmen über die zunehmende Regulierungsdichte und Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit in China beklagen. Trotzdem bleibt China aufgrund seiner Marktgrösse von grosser Bedeutung. Und es zeigt sich, dass im bilateralen Dialog punktuelle Verbesserungen erzielt werden können.

Freihandelsabkommen hat sich bewährt und soll optimiert werden

Das Freihandelsabkommen Schweiz-China trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Nach 5 und 10 Jahren Übergangszeit sind in der Folge weitere Güter von chinesischen Zöllen befreit worden. Doch damit sind weiterhin nicht alle Schweizer Güter nach China zollbefreit. Dies schafft zum einen höhere Kosten für gewisse Güterkategorien, weil dort Zölle bezahlt werden müssen, zum anderen aber erhöhen diese Ausnahmen die bürokratischen Aufwendungen für alle Exporteure. Der chinesische Zoll kann Produkte mit Schweizer Ursprung nicht einfach durchwinken, sondern muss im Einzelfall prüfen, ob ein Produkt zollbefreit ist oder nicht.

Weitere Verbesserungen geplant

Die Verhandlungen mit China bieten zudem die Möglichkeit, weitere Bereiche zu verbessern. Die Schweiz möchte die Ursprungsregeln vereinfachen, Verbesserungen bei der Investitionssicherheit erzielen und Bestimmungen zum E-Commerce aufnehmen. Auch gestärkt werden sollen die Bestimmungen zum Umweltschutz und zu den Arbeitsrechten. Somit kann die Revision des Abkommens mit China auch Verbesserungen bei der Nachhaltigkeit bringen.