FHA mit Indien: Chance jetzt packen!
Letzte Woche hat der Bundesrat die Botschaft zum EFTA-Freihandelsabkommen mit Indien zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Wirtschaft fordert nun ein zügiges Inkrafttreten des Abkommens. So könnten Schweizer Unternehmen bestenfalls schon Ende 2025 von dessen zahlreichen Vorteilen profitieren.
Schweizer Wirtschaft fordert zügiges Inkrafttreten
Mit der Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Indien ist der Startschuss für dessen parlamentarische Beratung gefallen. Es ist wichtig, dass National- und Ständerat das Abkommen rasch genehmigen und dieses anschliessend zügig in Kraft treten kann. Dies könnte bereits im Herbst 2025 der Fall sein, sofern im Anschluss an die parlamentarische Genehmigung kein Referendum ergriffen wird. Schweizer Firmen sollen ihre komparativen Vorteile baldmöglichst nutzen können. Gerade in einer Phase der weltweit rückläufigen Nachfrage nach Industrieprodukten wäre ein solcher Impuls sehr wertvoll.
Indischer Markt mit grossem Potenzial
Mit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Indien am 10. März 2024 ist der Schweiz Beachtliches gelungen. Die EFTA ist der erste europäische Partner, mit welchem Indien ein FHA abschliesst – notabene noch vor der EU oder UK. In Zeiten von zunehmendem Protektionismus hat dieses Abkommen weltweit Signalwirkung. Als bevölkerungsreichstes Land der Welt mit einem prognostizierten Wachstum von durchschnittlich sechs bis neun Prozent pro Jahr ist Indien für die Schweiz ein Wirtschaftspartner mit riesigem Potenzial. Dank umfassenden Zollreduktionen, einem ambitiösen Investitionskapitel und Verbesserungen beim Schutz des geistigen Eigentums werden Schweizer Firmen an diesem Wachstum massgeblich teilhaben können. Schliesslich hat Indien erstmals im Rahmen eines Freihandelsabkommens rechtlich verbindliche Bestimmungen zu Handel und Nachhaltigkeit vereinbart.