Bund passt Umsetzung des Warenverkehrssystems Passar an

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verlängert die Konsolidierungsphase von Passar 1.0. Dieser Block des neuen Warenverkehrssystems regelt die Durchfuhr und Ausfuhr. Gleichzeitig wird die Begleitung bei Kommunikation, Schulung und Support verstärkt.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt Änderungen bei der Umsetzung weiterer Funktionsblöcke des neuen Warenverkehrssystems Passar vor. Passar ist das neue Warenverkehrssystem des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Es wird seit dem 1. Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen und löst die bisherigen Frachtanwendungen NCTS und E-dec schrittweise ab. Passar ist Teil des Programms DaziT.

Nach der im Frühjahr 2024 realisierten Umsetzung von Passar 1.0 (Ausfuhr) sei eine Gesamtbeurteilung vorgenommen worden, dabei habe sich gezeigt, dass das Einspielen in der Praxis sowohl innerhalb des Bundesamts als auch in den Unternehmen mehr Zeit und Begleitung braucht als ursprünglich angenommen. In Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden wird daher der Zeitplan zur Einführung der weiteren Ausbauschritte von Passar geändert. So soll die Konsolidierungsphase von Passar 1.0 verlängert und mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Konkret werde die Begleitung auf Ebene Kommunikation, Schulung und Support verstärkt.

Passar 2.0 (Einfuhr) soll das alte System E-dec Import neu in einem einzigen Umstellungsschritt ablösen. Bisher war vorgesehen, einzelne Funktionsblöcke schrittweise umzustellen. Die Weiterentwicklung und die Digitalisierung von Papierformularen (Passar 3.0) wird nach hinten verschoben und soll im Verlauf des Jahres 2027 angegangen werden.

Zur Medienmitteilung des BAZG