Beglaubigungen

Ursprungszeugnisse oder Ursprungsbeglaubigungen sind Urkunden, in welchen der Ursprung, der Wert oder Preis einer Ware durch eine vom Gesetzgeber ermächtigte Stelle beglaubigt wird.


Das Angebot von Handelskammer und Arbeitgeberverband umfasst:

  • Beglaubigung von Exportdokumenten gemäss VUB und VEVD vom 9. April 2008 im Auftrag des Bundes
  • Vermittlung von Carnets ATA (Zollfreipässe für vorübergehende Warenausfuhr)
  • Beratung und Unterstützung in Exportvorschriften und -formalitäten
  • Aus- und Weiterbildung für Export-Sachbearbeiter/innen
  • Verkauf und Versand von Exportformularen